HMC-Feldafing e.V.
 

Flugbetriebsordnung

 


  • Der Flugbetrieb ist nur nach Nennung eines Flugleiters gestattet - seinen Weisungen ist Folge zu leisten, er übt das Hausrecht auf dem Fluggelände aus.

    Auf die Benennung eines Flugleiters kann in Fällen der geringen Nutzung verzichtet werden. Ein Fall der geringen Nutzung liegt vor, wenn ausschliesslich Flugmodelle ohne Verbrennungsmotor und mit einer Gesamtmaße von weniger als 5kg betrieben werden, oder wenn nicht mehr als fünf Piloten anwesend sind.
  • Der gleichzeitige Betrieb von mehr als zwei Modellen ist nicht gestattet.
  • Gestattet ist der Betieb von Modellen mit einem Abfluggewicht bis max. 25 kg.
  • Der Flugleiter hat den Flugbetrieb zu überwachen und ggf. ordnend einzugreifen.
  • Die zeitliche Übergabe und Abgabe der Funktion des Flugleiters sowie Unregelmässigkeiten während des Flugbetriebes sind im Flugbuch zu vermerken.
  • Alle Flugabsichten sind beim Flugleiter anzumelden - ferner hat sich jeder Flieger mit Vor- und Nachnamen, Betriebsart (Modell mit oder ohne Verbrennungsmotor) und der Flugzeit (Anfang und Ende) im Flugbuch einzutragen - die Eintragungspflicht ins Flugbuch besteht auch bei Flugbetrieb ohne Flugleiter.
  • Besondere Vorkommnisse (z.B. Verletzungen von Personen, Sachschäden, Flugschäden, Beschwerden) sind im Flugbuch zu vermerken und vom Flugleiter durch Unterschrift zu bestätigen.
  • Der Flugleiter ist dafür verantwortlich, dass nur solche Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren betrieben werden, von denen festgestellt wurde, dass sie die zulässige Schallpegelgrenze nicht überschreiten und technisch ohne offensichtliche Mängel sind.
  • Der Flugleiter überwacht die Verteilung der Sendefrequenzen anhand der Frequenztafel - die belegten Frequenzen sind von den am Flugbetrieb teilnehmenden Piloten auf der Tafel zu markieren und bei Beendigung des Flugbetriebes wieder abzunehmen.
  • Es dürfen nur Anlagen verwendet werden, die den gültigen Vorschriften entsprechen - die Frequenz ist auf der Frequenztafel und am Sender kenntlich zu machen.

    Ausnahme: Bei 2,4 GHz-Anlagen ist keine Frequenzangabe bzw. -markierung erforderlich.
  • Gastpiloten müssen einen Versicherungs- bzw. Mitgliedsausweis eines Verbandes vorlegen.
  • Auf die Einhaltung der Flugzeiten und des Flugsektors ist zu achten.
  • Flugzeiten:
  • Täglich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.
  • Modelle mit Verbrenungsmotor jedoch nur zu folgenden Zeiten:
  • Montag bis Samstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
  • Sonntag und Feiertag von 9:00 - 12:00 Uhr und von 15:00 - 20:00 Uhr
  • Karfreitag, Allerheiligen und Heiligabend ist der Flugbetrieb untersagt!

  • Flugsektor:
  • Wiesengelände zwischen der Strasse von Aschering nach Pöcking und dem Zufahrtsweg über die Wiese. Das fliegen in Richtung Ortschaft ist zu vermeiden (Lärmbelästigung).

  • Strasse und Wege dürfen nicht unter 25 m über Grund überflogen werden.
  • Personen, Tiere und Fahrzeuge dürfen nicht angeflogen oder überflogen werden.
  • Bei Annäherung von Personen und Fahrzeugen über den Zufahrtsweg ist der Flugbetrieb auf den Startraum zu beschränken.
  • Bei Aufenthalt von Personen auf den Wiesen und Feldern dürfen diese nicht überflogen werden.
  • Der Start- und Flugraum wird vom Flugleiter zugewiesen und ist von diesem zu überwachen.
  • Das Fluggerät darf im Vorbereitungsraum gestartet werden, ist zum Startplatz zu tragen und nach der Landung von dort wieder zurückzutragen.
  • Der Aufenthaltsraum für Zuschauer und nicht am Flugbetrieb beteiligten Personen ist der Vorbereitungsraum - dieser ist durch ein Sicherungsnetz gesichert.
  • Der Flugleiter überwacht den Flugraum bezüglich manntragender Flugzeuge, warnt die aktiven Flieger oder fordert ggf. zur Landung auf.
  • Verlässt der Flugleiter vor Ende des Flugbetriebes den Platz, so muss er für einen Nachfolger sorgen.
  • Der Flugleiter kann bei Zuwiderhandlungen ein Flugverbot aussprechen und vom Hausrecht Gebrauch machen - die Vorstandschaft kann weitere Massnahmen einleiten.
  • Grundsätzlich hat sich jeder Modellflieger so zu verhalten, dass andere Personen nicht gefährdet oder belästigt werden!
  • Um unnötige Lärmbelästigung in der Ortschaft zu vermeiden, ist als Grenze des Flugraumes in Richtung Ortschaft der an unser Grundstück grenzende Bach unbedingt einzuhalten!



        

DMFV-Mitglied 03/268 - AG München VR 201 216

 Unsere Koordinaten


HMC-Koordinaten
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 Unser Flugraum (ein Klick auf das Bild bringt dich zu Google Maps)